Stundung - Gesuch einreichen
Die Gemeindeverwaltung entscheidet auf Gesuch hin über Stundung der nach dem kommunalen Steuerreglement geschuldeten Steuern, Verzugszinsen und Mahngebühren.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer sowie über Stundungsgesuche wenden Sie sich an unsere Abteilung Finanzen, Steuern, Tel. 031 859 19 75