Beistandschaft auf eigenes Begehren beantragen
Kann eine mündige Person ihre Angelegenheiten infolge von Altersschwäche oder anderen Gebrechen oder aufgrund von Unerfahrenheit nicht selber korrekt erledigen, kann sie die Errichtung einer Beistandschaft verlangen.
In einem solchen Fall zuständig ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Bitte wenden Sie sich an die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord
Bernstrasse 5 Postfach 207 3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50 Fax 031 635 20 99