Abmeldung Schweizerbürgerinnen und -bürger
Alle Schweizerinnen und Schweizer haben sich spätestens am Wegzugstag bei der Gemeindeverwaltung oder mittels eUmzugCH, mit dem Niederlassungsschein abzumelden. Bei der Abmeldung werden die neue Adresse sowie das Wegzugsdatum erfragt. Anschliessend erhalten Sie Ihre Heimatscheine zurück.