23.01.2023
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vin 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ust beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung der Nutzungsplanung vorzunehmen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20.01.2023 bis am 20.02.2023 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Mattstetten (Urtenenstrasse 2, 3322 Mattstettem) schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
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