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Der Gemeinderat besteht aus 5 Mitgliedern und ist das oberste Vollzugsorgan (Exekutive) der Gemeinde. Zur Aufgabenerfüllung hat er die Zuständigkeiten in Sachbereiche (Ressorts) unterteilt. Die Kompetenzen und Zuständigkeiten finden Sie in der Gemeindeordnung. Die aktuelle Zusammensetzung des Gemeinderates sieht wie folgt aus: