Mit der Anpassung der Einspeisevergütung ab 2026 gibt es keine fixe Vergütung mehr für Solarstrom, der ins Netz eingespiesen wird. Vielmehr erhalten PV-Anlagenbesitzer eine Einspeisevergütung, die sich vierteljährlich nach dem durchschnittlichen Referenzmarktpreis für PV-Strom richtet. Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 kWp garantiert das Gesetz einen Mindestpreis von 6 Rappen pro Kilowattstunde, für grössere Anlagen gibt es nur eine teilweise Absicherung. Umso wichtiger wird es, möglichst viel Strom selber zu verbrauchen oder ihn über die neu existierenden drei Energiegemeinschaftsmodelle lokal zu teilen. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage und senkt die Kosten für die beteiligten Konsumenten.
Bei Anlässen in der Mehrzweckanlage Mattstetten muss vorgängig ein Parkplatzkonzept bei der Gemeindeverwaltung Mattstetten abgegeben werden.
Unter folgendem Link können Informationen zum Projekt Verschiebung Werkstandort Hofstetter AG eingesehen werden:
Bei einem Notfall gilt für die Einwohner Mattstetten folgender Notfalltreffpunkt: Strandbad Moossee.
Die Gemeinde Mattstetten verfügt über genügend Zivilschutzräume. Eine allfällige Zuweisung erfolgt erst im Notfall. Für mehr Infos bitte hier klicken.
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3322 Mattstetten
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