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Beistandschaft auf eigenes Begehren - beantragen

  • Beistandschaft auf eigenes Begehren - beantragen
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Fraubrunnen (KESB)
  • Beistandschaft auf eigenes Begehren beantragen

    Kann eine mündige Person ihre Angelegenheiten infolge von Altersschwäche oder anderen Gebrechen oder aufgrund von Unerfahrenheit nicht selber korrekt erledigen, kann sie die Errichtung einer Beistandschaft verlangen.

    In einem solchen Fall zuständig ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Bitte wenden Sie sich an die

     

    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
    Mittelland Nord

    Bernstrasse 5
    Postfach 207
    3312 Fraubrunnen

    Tel.  031 635 20 50
    Fax   031 635 20 99


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