Hundesteuer / Hundemarke - bezahlen
Name: Hundesteuer / Hundemarke - bezahlen
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Verantwortlich: Gemeindeschreiberei Mattstetten
Beschreibung: Die Gemeindeverwaltung stellt den registrierten Hundehaltern und Hundehalterinnen die Rechnung für die Hundetaxe von aktuell Fr. 80.00 automatisch zu. Stichtag hierfür ist der 1. August des jeweiligen Jahres.
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Polizei-, Blinden-, Militär-, Sanitäts- und Lawinenhunde sowie Hunde welche am Stichtag noch keine 3 Monate alt sind.
Wir bitten Sie allfällige Änderungen sowie Hunde welche noch nicht angemeldet sind, der Gemeindeverwaltung bekannt zu geben. Nur so kann eine korrekte Rechnungsstellung gewährleistet werden.
Dokumente: